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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert

#Firmendokumente

Die wichtigsten Firmenunterlagen in der Übersicht

A1 - Application to incorporate a company

Die Eintragung einer irischen Limited muss schriftlich beim Companies Registration Office in Dublin beantragt werden, was mittels eines Formblatt namens "A1 - Application to incorporate a company" bewerkstelligt wird.

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Constitution (Firmensatzung)

Der Gesellschaftsvertrag einer Limited Company - auch Satzung oder Statuten genannt - wird in Irland als Constitution bezeichnet. Vor Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsgesetzes (Companies Act 2014), das am 1. Juli 2015 wirksam wurde, war die Satzung zweigeteilt und bestand aus einem so genannten Memorandum und den Articles, die im Zuge der Reform zu einem Dokument zusammengefasst wurden.

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Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde)

Nach der Registrierung einer Limited Company wird vom Companies Registration Office eine Gründungsurkunde ausgestellt, die sich Certificate of Incorporation nennt und mit der bestätigt wird, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß in das irische Handelsregister eingetragen wurde.

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Beglaubigte Firmenunterlagen

Speziell für die Verwendung von Firmenunterlagen außerhalb von Irland ist es erforderlich, die Unterlagen beglaubigen zu lassen um sie damit im Zielland rechtsverbindlich zu machen. Einfache, unbeglaubigte Firmenunterlagen werden von Banken nur selten und von den Handelsregistern in Deutschland und der Schweiz bzw. von Firmenbuchgerichten in Österreich gar nicht akzeptiert.

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Apostille nach Haager Abkommen

Werden beglaubigte Firmendokumente aus Irland im Ausland verwendet - womit alle Länder außer Irland gemeint sind -, so muss die Beglaubigung dieser Firmendokumente noch durch das Department of Foreign Affairs and Trade (Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel) bestätigt werden, damit die beglaubigten Firmendokumente auch außerhalb von Irlands rechtsverbindlich sind und dort anerkannt werden.

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Bestätigte, deutsche Übersetzung

Da die Amtssprache in Deutschland und Österreich und in Teilen der Schweiz Deutsch und nicht Englisch ist, muss die Gründungsdokumentation für die Anmeldung einer Zweigniederlassung (oder auch die einer Ltd. & Co KG) mit einer deutschen Übersetzung vorliegen, wobei diese zwingend von einem an Gerichten zugelassenen und beeidigten Übersetzer stammen muss. Die Übersetzung kann deshalb nicht von einer beliebigen Quelle stammen, sondern eine einfache, nicht bestätigte Übersetzung führt zu einer Ablehnung des Antrags.

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Anmeldeunterlagen für eine Zweigniederlassung

Die Eintragung einer Zweigniederlassung einer irischen Limited in Deutschland, Österreich oder der Schweiz muss schriftlich beantragt werden, wozu ein schriftlicher Antrag und ein Gesellschafterbeschluss benötigt werden.

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