9 to 5? Nein Danke. Geld lässt sich schließlich auch ganz wunderbar mit einem Laptop verdienen. Auch braucht es dazu kein Büro und man muss dazu noch nicht einmal im eigenen Land sein, sondern einfach nur da wo es grade schön ist und wo es einen Internetanschluss gibt: Spanien, Thailand, Japan, Brasilien oder auch New York.
Digitale Nomaden sind derzeit wieder auf dem Vormarsch, denn nie war es einfacher, die Welt mit einem Laptop zu bereisen und nebenher auch noch Geld zu verdienen. Dem lustigen Vagabundenleben gegenüber steht die Kundschaft, die es weniger gerne sieht, wenn anstatt zu arbeiten nur neckisch am Pool geplanscht wird. Wer sich als Digitaler Nomade zu erkennen gibt, wird recht schnell in eine bestimmte Schublade gesteckt – mit entsprechenden Einbußen beim Umsatz. Insbesondere gilt das, wenn auf Vorkasse gearbeitet wird und Kunden Rechnungen oder zumindest Teilbeträge vorab zahlen sollen.
Die Lösung: Statt als Einzelunternehmer aufzutreten, lassen sich die Geschäfte auch in eine irische Limited verpacken. Die passt nicht nur hervorragend zum betont internationalen Lebensstil, sondern die Firma kommt vor allem auch mit einer festen Geschäftsanschrift in Dublin sowie einer irischen Telefon- und ggf. auch Faxnummer daher, und suggeriert schon alleine dadurch ein hohes Maß an Beständigkeit und Professionalität. Die Kunden haben eine feste Anlaufstelle, egal wo sich die Betreiber der Limited gerade auf der Welt befinden.
Der irische Steuersatz reduziert sich für Ausländer, die nicht in Irland ansässig sind, von den ohnehin schon traumhaften 12,5 % auf noch traumhaftere 0 %, da eine irische Limited nur dann in Irland steuerpflichtig ist, wenn sich der Sitz der Geschäftsleitung in Irland befindet, oder wenn eine reale Betriebsstätte dort unterhalten wird. Eine reine Mietanschrift alleine erzeugt indes keine Steuerpflicht in Irland.
Eine Steuerpflicht kann sich in einem anderen Land ergeben, insbesondere in solchen Ländern in denen sich die Geschäftsleitung länger als 183 Tage aufhält. Dazu muss es allerdings erst einmal kommen und selbst dann ist eine solche Steuerpflicht nach außen hin nicht ohne Weiteres ersichtlich, da bei einer irischen Limited zunächst angenommen wird, dass sie in Irland versteuert.