Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es gelten die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Leistungs- und Produktangebot der STARTUP HEROES LTD, das über die Internetseite unter www.startup-heroes.ie vertrieben wird. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass auf deren Geltung erneut hingewiesen werden muss.
(2) Unser Angebot richtet sich naturgemäß ausschließlich an Unternehmer im Gegensatz zu Verbrauchern.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Eine Bestellung kann per Online-Bestellformular, fernmündlich oder per Email aufgegeben werden. Ein Vertrag kommt dabei mit der Rechnungsstellung zustande.
(2) Ein Rücktrittsrecht besteht nach erfolgtem Vertragsschluss grundsätzlich nicht. Eine Kündigung des Vertrags erfordert grundsätzlich einen erkenn- und belegbaren wichtigen Grund, der ein erhebliches und nachweisbares Verschulden unsererseits voraussetzt.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise in Euro gemäß unserer aktuellen Preisliste.
(2) Zahlungen sind per Banküberweisung, per Kreditkarte oder Paypal möglich.
(3) Der Kaufpreis ist vollständig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich vor Leistungserbringung zu erfolgen. Es werden keine Leistungen vor Zahlungseingang erbracht.
(4) Das Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung hat der Besteller nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(5) Der Kaufpreis - mit Ausnahme der angebotenen Gründungspakete - beinhaltet keine  Versandgebühren, welche gesondert berechnet werden.

§ 4 Lieferzeiten

(1) Die angegebenen Lieferzeiten für beglaubigte Firmenunterlagen von irischen Behörden und externen Dienstleistern wie Notaren oder beeidigten Übersetzern verstehen sich ausdrücklich als Ungefähr-Angaben, die im Einzelfall auch überschritten werden können. Insbesondere bei mehrstufigen Beglaubigungen, die im Umlaufverfahren erstellt werden müssen, treten naturgemäß Schwankungen bei den Bearbeitungszeiten und auch bei der Dauer von Postwegen auf. Die Lieferzeiten von beglaubigten Dokumenten und Übersetzungen gelten somit nur als annähernd vereinbart. Es obliegt dem Besteller die Firmengründung mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf durchzuführen.
(2) Eine Überschreitung der vorgesehenen Lieferfristen begründen in diesem Kontext grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Dokumente auf dem Postwege verloren gehen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung besteht ein Eigentumsvorbehalt an den gegründeten Gesellschaften und den gelieferten Dokumenten.
(2) Wir sind berechtigt bei offenen Forderungen sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung zurückzubehalten.

§ 6 Laufzeit und Kündigung von Serviceverträgen

(1) Die Serviceleistungen Registered Office, Firmenverwaltung/Secretary Serivce sowie ein Nominee Shareholder unterliegen einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Alle anderen Services unterliegen der jeweils vereinbarten Laufzeit.
(2) Die Vergütung ist jeweils im Voraus zu entrichten. Ein Rückerstattung anteiliger Beträge bei vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht.
(3) Serviceverträge verlängern sich nicht automatisch. Der Kunde muss die Verlängerung aktiv beauftragen. Eine unterlassene Verlängerung führt zum automatischen Auslaufen der Services, ohne dass wir für daraus resultierende Schäden oder Verpflichtungen haften.
(4) Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Bestellers, unsere Services rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern, um eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen. Wir sind nicht verpflichtet, den Besteller an die Verlängerung von Services zu erinnern.
(5) Bei der Verlängerung von laufenden Leistungen beginnt der Leistungszeitraum im Anschluss an den vorhergehenden Zeitraum unabhängig vom Bestell- oder Rechnungsdatum. Der letzte Tag des bezahlten Servicezeitraums gilt als verbindlicher Stichtag für das Ende unserer Verantwortlichkeit.
(6) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die STARTUP HEROES LTD berechnet den Servicevertrag und alle Leistungen einzustellen und als Company Secretary oder Nominee Shareholder zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall und auch im Falle einer etwaigen, dadurch bedingten Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen ausgeschlossen.

§ 7 Informations-, Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten

(1) Der Besteller verpflichtet sich ausdrücklich zur einer gewissenhaften und sorgfältigen Mitwirkung bei der Abwicklung seines Auftrags und zur Kenntnisnahme und Befolgung unserer Anweisungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Auftrags. Die Organisationsabläufe werden dabei grundsätzlich ausschließlich durch uns und nicht durch den Besteller vorgegeben.
(2) Der Besteller ist für die korrekte Übermittlung aller Angaben für die Gründung einer Gesellschaft verantwortlich, und haftet deshalb für alle Schäden, die sich aus der falschen Schreibweise von Namen, fehlerhaften Geburtsdaten oder Adressangaben sowie Tippfehlern in der Bestellung ergeben, womit insbesondere Kosten für Änderungen und neue Firmendokumente gemeint sind. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die bei der Bestellung gemachten Angaben zu verifizieren oder zu korrigieren.
(3) Der Besteller muss uns Änderungen seiner Kontaktdaten umgehend schriftlich mitteilen, womit insbesondere die Firmen- und Versandanschrift, Email-Adressen sowie Telefonnummern gemeint sind. Wir sind nicht verpflichtet bei unaktuell gewordenen Daten Recherchen über den Verbleib von Gesellschaften oder Vertragspartnern anzustellen. Sendungen gleich welcher Form, die an die bei der Bestellung mitgeteilten oder an zuletzt durch den Kunden aktualisierten Anschriften oder Email-Adressen geschickt wurden, gelten als zugegangen.
(4) Wird eine irische Firmenadresse für Kunden bereit gestellt, die selbst nicht in Irland ansässig sind, so sind wir als Gründungsagentur durch die EU-Vorschriften zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität aller an der Firma beteiligten Personen und deren Wohnsitz festzustellen. Die Gründung einer Gesellschaft bzw. die gesonderte Bereitstellung einer irischen Firmenanschrift kann deshalb erst nach Erhalt eines hochwertigen Scans vom Ausweis oder Reisepass von allen an der Gesellschaft beteiligten Personen sowie eines Wohnsitznachweises in Form einer Verbrauchsabrechnung erfolgen.
(5) Die für die Gründung und den Erhalt einer Gesellschaft zur Verfügung gestellte Geschäftsanschrift in Dublin (Registered Office) darf nicht als alleinige Rechnungsanschrift für kostenpflichtige Dienstleistungen oder Waren oder für gerichtliche Zwecke benutzt werden. Insbesondere der wiederholte Eingang von Mahnungen, Schreiben von Inkassounternehmen, Gerichtsvollziehern oder Gerichten an unsere irische Anschrift berechtigt uns zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses, wobei eine Rückerstattung von Gebühren nicht erfolgt. Der Vertragspartner haftet darüber hinaus für sämtliche, in einem solchen Kontext entstandenen Aufwendungen. Die Anschrift darf auch nicht für eine Anmeldung bei Google My Business verwendet werden. Umschläge mit dem Freischaltcode werden retourniert.
(6) Die Weiterleitung von eingehender Post erfolgt in elektronischer Form per Email.
(7) Der Service beinhaltet ausdrücklich keine Bearbeitung vom Päckchen oder Paketen. Diese werden entweder retourniert oder es wird eine Bearbeitungs- und Aufbewahrungsgebühr berechnet.
(8) Der oder die Geschäftsführer sind im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht ausschließlich selbst dafür verantwortlich, sich mit ihren gesetzlichen Pflichten in Irland vertraut zu machen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Pflichten zu ergreifen. Das gilt insbesondere und ausdrücklich auch für alle Regelungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Annual Return. Wir haben an dieser Stelle keinen Lehrauftrag oder dergleichen.

§ 8 Eröffnung von Firmenkonten

(1) Bei der Beantragung von Geschäftskonten verpflichtet sich der Antragsteller ausnahmslos alle von der jeweiligen Bank geforderten Nachweise in der erforderlichen Form bereit zu stellen sowie die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Insbesondere werden für eine Kontoeröffnung Nachweise benötigt für:

  • die Identität aller an der Firma beteiligten Personen in Form von hochwertigen Scans vom Ausweis oder Pass
  • die Wohnanschrift aller an der Firma beteiligten Personen, entsprechend der irischen Gesetzgebung in Form einer Verbrauchsabrechnung oder eines Schreibens von einer Bank. Andere Dokumente werden nicht akzeptiert.
  • den angegebenen Geschäftszweck der Gesellschaft in Form einer präsentablen Firmenwebseite, die aktuellen Standards entspricht und die zur Glaubhaftmachung der Angaben zum Geschäftszwecks geeignet ist.

(2) Der Kunde verpflichtet sich im Zusammenhang mit einer Kontoeröffnung ausschließlich wahre und verifizierbare Angaben zu machen.
(3) Kommt rein aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden oder/und wegen unwahrer bzw. nicht verifizierbarer Angaben des Kunden kein Vertrag mit der Bank zustande, so ist eine Rückzahlung der Servicegebühr für die Kontoeröffnung ausgeschlossen.

§ 9 Firmenverwaltung/Secretary Service

(1) Der Secretary Service ist primär dazu gedacht, die gesetzlichen, jährlichen Pflichten einer Limited in Irland abzudecken, so dass in Folge keine Bußgelder entstehen oder die Gesellschaft von Amts wegen wieder gelöscht wird.

Er beinhaltet, sofern der Service aktiv ist und bezahlt wurde:

  • Die Anfertigung und Einreichung des jährlichen Jahresberichts (Annual Return)
  • Die Einreichung des Jahresabschlusses (Finanial Statements) beim irischen Handelsregister, vorausgesetzt, der Kunde hat die notwendigen Unterlagen fristgerecht bereitgestellt.
  • Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Abgabe einer Steuerklärung in Irland, falls zutreffend
  • Sonstige anfallende, administrative Korrespondenz mit den irischen Behörden

Der Secretary Service beinhaltet nicht:

  • Die Durchführung und die Dokumentation von Änderungen, (z.B. Änderungen bei den Inhabern, Geschäftsführern, Firmennamen, Stammkapital, etc.) oder wenn die Gesellschaft wieder gelöscht werden soll.
  • Die Erstellung oder Überführung der einzureichenden Jahresabschlüsse selbst.
  • Die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owner) beim irischen Transparenzregister (Register of Beneficial Ownership). Wir weisen unsere Kunden auf die Pflicht zur Meldung hin und unterstützen diese dabei auf freiwilliger Basis. Die Meldung ist jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des Servicevertrags. Die Geschäftsführer sind für die Meldung und sämtliche Sanktionen, die sich aus der Missachtung der Meldepflicht ergeben, ausschließlich selbst verantwortlich.

(2) Jahresabschlüsse sowie alle anderen in Irland einzureichenden Unterlagen, für die es eine Abgabefrist gibt, müssen spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Frist in bei uns eingegangen sein, da wir ansonsten keine Garantie für die fristgemäße Abgabe geben können und für durch Verspätungen eventuell entstehende Bussgelder nicht haften. Die Jahresabschlüsse (Annual Accounts) müssen grundsätzlich in der für Irland erforderlichen Form bei uns eingereicht werden.
(3) Unsere Verpflichtung zur Erbringung der oben genannten Leistungen besteht nur, wenn der Secretary Service aktiv und vollständig bezahlt ist. Ohne einen aktiven Servicevertrag sind wir nicht verpflichtet, gesetzliche Pflichten für die Gesellschaft zu erfüllen oder den Kunden daran zu erinnern.
(4) Sollte der Besteller den Secretary Service nicht verlängern, liegt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten ausschließlich beim Kunden. Wir haften nicht für etwaige Versäumnisse, Bußgelder oder Strafen, die aus der Nichtverlängerung des Services resultieren.

§ 10 Zweigniederlassungen & Ltd. & Co KGs

(1) Bei den Gründungspaketen IE005 Niederlassungs-Limited und IE006 Ltd. & Co KG verpflichtet sich der Besteller die Anmeldung der Zweigniederlassung bzw. der Ltd. & Co KG sofort nach Erhalt der beglaubigten Firmenunterlagen per Post bei zuständigen Firmenregister durchzuführen, da die beglaubigten Firmenunterlagen möglichst aktuell sein müssen und deshalb nur für kurze Zeit verwenden werden können. Wird die Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt wegen zu alter Firmenunterlagen abgewiesen, so übernimmt der Besteller die Kosten für neue Firmenunterlagen.
(2) Reklamationen zu den gelieferten Firmen- und Anmeldeunterlagen, werden nur dann von uns anerkannt und bearbeitet, wenn diese vom jeweiligen Registergericht (DE) bzw. Firmenbuchgericht (AT) oder dem Handelsregisteramt (CH) selbst stammen und gerichtlich bzw. amtlich in Schriftform festgestellt wurden. Die vollständige, schriftliche Montierung muss uns dazu als Scan per Email vorgelegt werden. Reklamationen von Notaren oder durch den Besteller selbst im Vorfeld werden nicht akzeptiert.
(3) Reklamationen von Gerichten oder Ämtern werden überdies nur dann bearbeitet, wenn ausschließlich unsere Firmen- und Anmeldeunterlagen in genau der von uns gelieferten Form benutzt worden sind. Wir bearbeiten Reklamationen nicht, wenn die von uns gelieferten Dokumente für die Anmeldung verändert oder/und diese unvollständig beim Register bzw. Amt eingereicht wurden oder wenn andere Anmeldeunterlagen benutzt worden sind. Die Nutzung ausschließlich unserer Unterlagen in vollständiger Form ist dabei vom Besteller nachzuweisen.

§ 11 Treuhandleistungen

(1) Bei bei der Bereitstellung eines Treuhänders (Gründungspaket IE003 Nominee-Limited oder NS070 Nominee Shareholder als Zusatzleistung) ist der Treugeber verpflichtet, uns innerhalb von vier Wochen eine notariell beglaubigte Ausfertigung der Treuhandvereinbarung im Original zukommen zu lassen. Der Versand von beglaubigten Firmenunterlagen erfolgt erst nach Zugang der Treuhandvereinbarung im Original.
(2) Die Leistung "Nominee Shareholder" beinhaltet die Bereitstellung eines Inhabers im gesellschaftsrechtlichen Sinne. Sie beinhaltet ausdrücklich nicht die Bereitstellung eines "wirtschaftlich Berechtigten" (beneficial owner) im Zusammenhang mit Kontoeröffnungen oder Transparenzregistern.

§ 12 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Liegen Mängel vor, so kann der Besteller zunächst eine Nachbesserung in einem angemessenen Zeitrahmen fordern. Erst wenn diese Nachbesserung fehlschlägt, kann er vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Anspruch auf Schadenersatz ist nur dann möglich, wenn die easy & simple Formations Ireland Ltd. den Schaden kausal eindeutig zu vertreten hat.
(3) Eine Gewährleistung für Produkte oder Leistungen, die durch uns vermittelt werden, aber von Dritten erbracht werden, ist ausgeschlossen.
(4) Mängelansprüche verjähren sechs Monate nach erfolgter Lieferung.

§ 13 Haftung

(1) Die STARTUP HEROES LTD haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. Keine Haftung wird für mittelbare oder atypische Folgeschäden übernommen.
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
(4) Die auf www.startup-heroes.ie dargebotenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und überprüft. Haftungsansprüche, die sich aus der Nutzung des Informationsangebotes ergeben, sind dennoch ausgeschlossen.

§ 14 Datenschutz

(1) Die bei der Bestellung übermittelten personen- und firmenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet. Keinesfalls werden die Daten an Dritten weitergegeben.

§ 15 Rechte an Materialien

(1) Sämtliche Rechte an urheberrechtlich geschützten Materialien sind vorbehalten. Der Kunde oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt die Inhalte des Internetangebots sowie sonstiger Unterlagen oder Verträge außerhalb der vertraglichen Zwecke zu nutzen oder zu verbreiten.

§ 16 Sonstiges

(1) Unsere Leistungen beinhalten in keinem Fall die rechtliche Vertretung von Gesellschaften gegenüber Finanz- und sonstigen Ämtern, Gerichten, Behörden oder sonstigen staatlichen Einrichtungen.
(2) Unsere Leistungen beinhalten grundsätzlich keine Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung.

§ 17 Gerichtsstand

(1) Für die Vertragsbeziehung gilt irisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Der Gerichtsstand ist Dublin, Irland.

§ 18 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.