Ebenso wie eine britische Limited Company so kann auch eine irische Limited als preiswerter GmbH- oder AG-Ersatz im Inland fungieren, da für die Gründung einer Limited in Irland kein Mindestkapital erforderlich ist. Demgegenüber stehen 10.000,- EUR in Österreich, 20'000.- CHF in der Schweiz und 25.000,- EUR in Deutschland, die für die Gründung einer GmbH aufgebracht werden müssten, was immer weniger zeitgemäß ist, da vor allem StartUps oder Dienstleistungsunternehmen nicht zwingend immer einen so hohen Kapitalbedarf haben.
Dazu wird zunächst in Irland eine Limited gegründet und dann im Anschluss einfach beim Handelsregister (DE/CH) bzw. Firmenbuchgericht (AT) Vorort eine Zweigniederlassung dieser irischen Limited angemeldet.
Eine solche Zweigniederlassung verhält sich im Gebrauch dann genauso wie eine inländische GmbH: Die Firma ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Als Vertragspartner haftet sie für alle Verbindlichkeiten, wohingegen die Inhaber nur mit ihrer Einlage haften. Haftungsschutz gibt es mit einer irischen Limited damit zum erstaunlich kleinen Preis.
Auch steuerrechtlich sind solche Zweigniederlassungen den inländischen GmbHs gleichgestellt. Den Finanz- bzw. Steuerämtern ist es deshalb einerlei, ob es sich um eine irische Limited handelt oder eine GmbH, da es keine speziellen Vorschriften zu Limiteds gibt, sondern diese sind in Punkto Steuern inländischen Kapitalgesellschaften gleichgestellt, so dass auch kein spezialisierter Steuerberater bzw. Treuhänder nötig ist, da nur das inländische Steuerrecht, nicht jedoch das irische, zum Tragen kommt.