Nach der Registrierung einer Limited Company wird vom Companies Registration Office eine Gründungsurkunde ausgestellt, die sich Certificate of Incorporation nennt und mit der bestätigt wird, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß in das irische Handelsregister eingetragen wurde.
Ab dann ist eine Gesellschaft existent und rechtsfähig, und das weltweit, so dass die Firma ab diesem Zeitpunkt international einsatzfähig und handlungsfähig ist.
Das Certificate of Incorporation enthält außer dieser Bestätigung und dem Firmennamen keine weiteren Angaben, so dass für Dinge wie die Eröffnung eines Bankkontos oder für Anmeldung einer Zweigniederlassung noch weitere Unterlagen erforderlich sind wie etwa die Satzung der Firma oder/und ein Registerauszug, die Auskunft geben über verschiedene Eckdaten einer Gesellschaft, was ein Certificate of Incorporation alleine nicht tut.
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