Die Eintragung einer irischen Limited muss schriftlich beim Companies Registration Office in Dublin beantragt werden, was mittels eines Formblatt namens "A1 - Application to incorporate a company" bewerkstelligt wird.
Es werden hier alle relevanten Angaben wie etwa Firmenname, Stammkapital, Geschäftsanschrift sowie die Personalangaben zu den Inhabern, Geschäftsführern und dem Secretary der Firma aufgeführt. Die Beantragung muss dann zwingend in Schriftform erfolgen und kann nicht alleinig auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Das bedeutet, dass alle Beteiligten diesen Antrag - und auch die Satzung der Firma (Constitution) - unterschreiben müssen, die dann im Original und per Post an das Companies Registration Office geschickt werden müssen.
Das Formblatt A1 wird beim Companies Registration Office dann hinterlegt und ist dort nach der Eintragung der Gesellschaft online öffentlich zugänglich. Es dient direkt nach der Gründung als Handelsregisterauszug und wird z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos oder für die Anmeldung einer Zweigniederlassung im Ausland (= außerhalb von Irland) benötigt. Im letzten Fall muss das Dokument in beglaubigter Form und mit einer Apostille sowie einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden.
Die A1-Applikation stellt insofern das Kernstück der Firmenunterlagen dar. Sie wird durch die Constitution und die Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) ergänzt.
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.
+353 1 556 33 06
Freecall aus DE/AT: 0800 4000 710
info@startup-heroes.ie
Auch interessant: