Die Inhaber von Aktien bzw. Anteilsscheinen werden in Irland als Shareholder bezeichnet, als "Aktienhalter" also. Jeder, der mindestens eine Aktie besitzt, ist (Mit-)Inhaber der Firma bzw. Anteilseigner. Mit den Aktien werden verschiedene Rechte erworben, im Wesentlichen ein Stimmrecht auf Gesellschafterversammlungen sowie Anrechte auf eine Vergütung für die Beteiligung in Form von Gewinnausschüttungen.
WeiterlesenEin Geschäftsführer wird in Irland als Director bezeichnet. Er ist der rechtliche Vertreter der Gesellschaft und ist mit der Leitung der Geschäfte betraut. Ebenso muss er dafür sorgen, dass eine Firma ihren gesetzlichen Pflichten nachkommt wie z.B. die jährliche Einreichung eines Annual Returns oder des Finanzberichts (Annual Accounts), wobei seine Verantwortung insgesamt weitgehend der eines GmbH-Geschäftsführers entspricht.
WeiterlesenFür die Gründung einer irischen Limited ist zwingend das Vorhandensein eines Company Secretary notwendig, der als Schriftführer und rechte Hand der Geschäftsleitung bei administrativen Angelegenheiten fungiert.
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