Die Kerndokumente, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich sowie der Schweiz für die Eintragung einer Zweigniederlassung vor Ort verlangt werden sind:
Die Form und der genaue Inhalt dieser Dokumente richtet sich dabei nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Zweigniederlassung angemeldet werden soll, die in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB), in Österreich im Firmenbuchgesetz (FBG) und in der Schweiz in der Handelsregisterverordnung (HRegV) und teils auch dem Obligationenrecht zu finden sind.
Unser Gründungspaket IE005 Niederlassungs-Limited enthält diese Unterlagen in vorgefertigter Form, sodass der oder die Geschäftsführer damit nur noch zu einem Notar Vorort bzw. zum Handelsregisteramt (CH) gehen müssen.
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