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#Zweigniederlassungen

Anmeldung einer Zweigniederlassung in DE/AT/CH

Anmeldung einer Zweigniederlassung in der Schweiz

Für den Betrieb einer irischen Limited in der Schweiz wird im Anschluss an die Gründung in Irland eine Zweigniederlassung in der Schweiz angemeldet, die dann den Dreh- und Angelpunkt für die Aktivitäten in der Schweiz darstellt und die im täglichen Gebrauch wie eine Schweizer GmbH funktioniert.

Es werden dazu verschiedenen Firmenunterlagen in notariell beglaubigter Form benötigt, die mit einer sogenannten Apostille sowie einer deutschen Übersetzung bzw. auch französischen oder italienischen versehen sein müssen. Der oder die Geschäftsführer müssen damit dann persönlich zum jeweils zuständigen Handelsregisteramt, um dort die Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister vornehmen zu lassen.

Ein Besuch beim Notar wie bei der Gründung einer GmbH oder AG entfällt, da die irische Limited zu diesem Zeitpunkt bereits gegründet ist und ein Notar insofern völlig überflüssig ist.

Die Erteilung einer Steueridentifikationsnummer für die Limited erfolgt nach der Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister insofern automatisch, als dass diese mit der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID, Format: CHE-123.456.789) übereinstimmt, die vom Handelsregisteramt bei der Eintragung vergeben wird. Diese kann auch gleich als Mehrwertsteuernummer verwendet werden - sofern das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist -, wofür einfach nur der Zusatz MWST vor oder nach dieser Nummer aufgeführt wird.

Steuerrechtlich wird eine irische Limited in der Schweiz wie eine GmbH bzw. AG behandelt, da das schweizerische Steuerrecht in diesem Kontext nicht nach einzelnen Rechtsformen unterscheidet, sondern Limited Companies ebenso wie GmbHs oder AG als Kapitalgesellschaft bzw. Körperschaft klassifiziert, für die dieselben Rechtsvorschriften gelten.

Es spielt steuerlich also keine Rolle ob eine irische Limited oder eine Schweizer GmbH vorliegt. Besteuert werden beide in derselben Weise, so dass auch kein spezialisierter Treuhänder oder dergleichen notwendig ist, da das irische Steuerrecht in der Schweiz selbst nicht zum Tragen kommen, sondern nur das schweizerische.


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