#Firmendokumente

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Anmeldung Firmenbuch

Die Eintragung einer Zweigniederlassung oder einer Ltd. & Co KG in das österreichische Firmenbuch muss schriftlich beim zuständigen Firmenbuchgericht beantragt werden, mit einem Antrag der sich an den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und des Firmenbuchgesetzes (FBG) orientiert.

Der oder die Geschäftsführer müssen diesen Antrag vor Ort beim Firmenbuchgericht unterschreiben. Der Antrag kann deshalb NICHT schon vorhrer unterschrieben werden, sondern erst beim Gericht, weil dort die Echtheitd er Unterschrift(en) bestätigen werden muss.

Anders verhält es sich mit dem ebenfalls für die Eintragung notwendigen Gesellschafterbeschluss, der schon vorher unterschrieben werden kann.