Ein Gesellschafterbeschluss ist eine formelle Willenserklärung, die von den Gesellschaftern eines Unternehmens abgegeben und schriftlich fixiert wird.
Dieser Gesellschafterbeschluss muss dem Antrag zur Handelsregister- bzw. Firmenbuchanmeldung beigefügt werden, wobei die Unterschriften auf diesem Beschluss NICHT beglaubigt werden müssen, sondern es genügt hier jeweils eine einfache Unterschrift.