Es kommt nicht selten vor, dass Anbieter bei einem verlorengegangen Kunden ihren Unmut darüber am Kunden selbst auslassen und bei einer Kündigung mit Sanktionen oder Konsequenzen drohen, was teilweise so weit geht, dass gleich die Löschung der gesamten Firma angedroht wird.
Ihr Anbieter kann allerdings nicht machen, was er will, sondern er macht sich schadensersatzpflichtig, sollte er Ihnen bzw. Ihrer Gesellschaft tatsächlich einen Schaden zufügen. Werden die Drohungen des Anbieters allzu blumig und vollmundig, macht er sich ggf. auch wegen Nötigung strafbar. Erfahrungsgemäß glätten sich deshalb die Wogen nach dem ersten Sturm dann in der Regel auch recht schnell wieder.
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